Der Hauptvorstand des BDF NRW

besteht satzungsgemäß aus:

  • dem geschäftsführenden Vorstand
  • den Vorsitzenden der Bezirksgruppen oder deren Vertreter
  • einem Vertreter der Landesjugendleitung
  • den Sprechen der dauerhaftoder temporär berufenen Fachausschüsse

Darüber hinaus kann der Hauptvorstand beratende Mitglieder berufen.
Der Hauptvorstand trifft sich dreimal im Jahr im Februar, Juni und Oktober.


BDF NRW Hauptvorstandssitzung

23.02.2023

Die erste Hauptvorstandssitzung des BDF NRW im März fand digital statt. Ein großer Dank geht hier zunächst an die Geschäftsstelle für die wieder sehr gute Vorbereitung. Neben den üblichen Themen zu Organisatorischem und der Kasse sowie den Berichten aus Bundesleitung, Personalräten und Vertretungen bildeten die drei Punkte „aktuell Forstpolitisches“, „HPR-Wahlen im MLV“ und „Eingruppierung der Revierleitungen“ den Schwerpunkt der Sitzung.

 

Aktuell Forstpolitisches:
Der Forstbereich in NRW leidet immer noch unter dem Prozess der Umsetzung der Organisationsänderungen. Das ist nicht nur räumlich zu sehen. Viele Fragestellungen, insbesondere was Zuständigkeiten und Verfahrenswege betrifft, sind offenbar noch nicht abschließend geklärt. Und dies in einer Zeit, in der ein schneller Wiederaufbau multifunktionaler und stabiler Wälder forstliche Expertise und Erfahrung in der Fläche gebraucht wird, wie selten zuvor. Hinzu kommt, dass der zu trockene Winter 22/23 ein neues Problemjahr für den Wald befürchten lässt.

Der von den forstlichen Berufsverbänden erbetene Gesprächstermin mit der für den Landesbetrieb Wald und Holz und die Fachbereiche Waldbau und Forstpolitik (also für die Menschen, die in Sachen Wiederbewaltung an forderster Front arbeiten) zuständigen Forstministerin ist noch nicht zustande gekommen. Dabei liegt die Landtagswahl mittlerweile gute 10 Monate zurück.

Als weitere Schwierigkeit wird die von Naturschutzvereinen immer lauter eingeforderte pauschale Stilllegung von 1/3 des öffentlichen Waldes gesehen. Für ein dicht be- und in vielen Regionen stark zersiedeltes Land wie NRW, wo insbesondere stadtnahe Waldflächen vielfältige Nutzfunktionen - von der Naherholung bis zum Lärmschutz - erfüllen müssen, ergäben sich dabei ganz eigene Probleme und Herausforderungen.

Große Bedeutung wird der Neuauflage des 2019 unter dem damaligen Ministerpräsidenten Laschet zwischen Landesregierung und den Verbänden abgeschlossenen Waldpaktes zugerechnet. Darin soll ein Ziel für den Umgang mit dem Wald bis 2030/2050 definiert werden. Die Erstellung eines solchen Papiers mit 14 Unterschriften ist nicht einfach, was letzlich seinen Wert hervorhebt.

 

HPR-Wahlen im Ministerium für Landwirtschaft und Verkehr:

Lange Zeit war es im Herbst unklar, ob und wann es im Landwirtschaftsministerium Hauptpersonalrats-Wahlen gibt und welche Teile der Verwaltung bei dieser Wahl wahlberechtigt sind. Vor Weihnachten konnte sich dann ein Wahlausschuss gründen. Im Januar kam es zu einer Telefonkonferenz mit den Partnergewerkschaften BTB (Gewerkschaft für Technik und Naturwissenschaft), VDLA (Verband der Landes-Beamten, -Angestellten und -Arbeiter Nordrhein-Westfalen) und BDF NRW zur Aufstellung der Kandidatenliste für den Hauptpersonalrat. Der jetzt zu wählende HPR wird nur eine Amtszeit von 15 Monaten haben. Im Sommer 2024 werden sowohl der HPR im Ministerium als auch der Personalrat im Landesbetrieb Wald und Holz NRW turnusgemäß neu gewählt.

Hier finden Sie die aktuelle Zusammensetzung der Personalräte unter BDF Beteiligung.

 

Eingruppierung der Revierleitungen:
Der Landesbetrieb Wald und Holz verharrt bei der Fragestellung „Leitungsfunktion der Revierleitungen“ anscheinend nach wie vor in der Bewegungslosigkeit. Einige andere Bundesländer sind da dem Vernehmen nach bereits weiter und sehen die Revierleitungen korrekt eingruppiert in EG 11. Unsere betroffenen Kolleginnen und Kollegen im Revierdienst hoffen sehr darauf, dass das jüngste Urteil aus Sachsen (vgl. BDF-aktuell vom März) nun auch in NRW etwas Zug in die Sache bringt.

CG


Hauptvorstandssitzung in Arnsberg

BDF NRW Hauptvorstandssitzung im SGV Jugendhof in Arnsberg © Nikodem
BDF NRW Hauptvorstandssitzung im SGV Jugendhof in Arnsberg © Nikodem

13.10.2022

Am Donnerstag den 13.10.2022 traf sich der BDF-Hauptvorstand im Jugendhof des Sauerländischen Gebirgsvereins in Arnsberg. Neben den Berichten zur Kasse, zu den Tätigkeiten der Personalräte, Vertretungen und Bezirksgruppen sowie zur Eingruppierung der Revierleitungen im TV-L waren ein wichtiges Thema der Sitzung die Folgen der Umorganisation in der Landesregierung.

 

Die Zuständigkeiten für das Thema Wald liegen in Nordrhein-Westfalen künftig in (zu) vielen Händen. Demnach ist offenbar das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz von Ministerin Silke Gorißen(CDU) für die Bereiche Hoheit und den Landesbetrieb Wald und Holz NRW verantwortlich. Umweltschutz und der Wald-Nationalpark Eifel liegen wiederum in der Zuständigkeit des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr von Minister Oliver Krischer (Grüne). Die Aufgaben der Landesanstalt LANUV scheinen Zuständigkeiten beider Minsterien zu berühren. Regenerative Energien, also damit auch das Thema Windkraft im Wald, dürften dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie der Ministerin Mona Neubaur (Grüne) zufallen. Diese Zerteilung der Zuständigkeiten lässt befürchten, dass es häufig zu Mehrfachbeteiligungen von Ministerien und damit erhöhtem Abstimmugsbedarf und längeren Verwaltungswegen kommt. Da es sich um einen Neuzuschnitt handelt, wird in manchen Fällen auch erstmalig zu klären sein, welche Zuständigkeiten welchen Ministeriums im Einzelfall überhaupt berührt sind oder welches Ministerium im Verfahren den Hut aufhat.

 

Die Aufteilung waldrelevanter Fachbereiche auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten wird auch eine Neuverteilung des Personals auf die verschiedenen Ministerien zur Folge haben. Dies hat massive Auswirkungen auf die Personalräte. Besonders schwierig ist dabei die Tatsache, dass keine neuen Ministerien geschaffen wurden, sondern dass die bestehenden Ministerien nur neu benannt wurden und lediglich teilweise neue Zuständigkeiten erhalten haben. Daher sieht das LPVG keine Neuwahlen vor. Hier wären gesetzliche Regelungen zu schaffen, die klären, wer nun wen vertreten kann. Immerhin ist es sehr unglücklich, wenn Kolleginnen oder Kollegen aus gänzlich neu in ein Ministerium gekommenen Fachbereichen in den nächsten zwei Jahren durch Personalräte vertreten werden müssen, die kaum oder keine Kenntnis über die jeweils fachspezifischen Probleme haben.

 

Forderung des BDF NRW dazu sind vorzeitige Neuwahlen in den Ministerien und dies möglichst kurzfristig nach Abschluss der Umorganisation oder aber eine Änderung des LPVG, die den Personalräten im Fall einer Verschiebung von Zuständigkeitsgebieten, bei denen ein Ministerium einen bislang nicht vertretenen Fachbereich neu erhält, kooptierte Mitglieder zugesteht. Überlegenswert scheint auch die Möglichkeit der Quotierung des Hauptpersonalrats eines Ministeriums nach Fachressorts.

C.G.