Rechtsschutz durch den BDF NRW

 

Was soll das?

Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei Dinge. Ein Schritt in die richtige Richtung ist im Falle von Auseinandersetzungen um berufliche Tätigkeiten eine rechtzeitige und umfassende juristische Beratung und Vertretung.

Wir bieten Ihnen als DBB-Mitgliedsgewerkschaft sowohl Beratungs- als auch Verfahrensrechtsschutz für Fälle, die im Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder dem privatisierten Dienstleistungssektor (Post, Deutschen Bahn) steht. Dies umfasst auch Sozialrecht, Strafrecht oder Disziplinarrecht, sofern der unmittelbare Berufsbezug vorliegt.

 

Wie geht das?

Wenn Sie sich durchgerungen haben, rechtlichen Beistand in beruflichen oder dienstlichen Angelegenheit zu suchen, wenden Sie sich zunächst vertrauensvoll an Ihre Rechtsschutzbeauftragte. Ihrer bedingungslosen Diskretion können Sie sich sicher sein. Von dort bekommen Sie einen Rechtsschutzantrag, den Sie ausfüllen und zusammen mit allen aussagekräftigen und wichtigen Unterlagen dort einreichen. Die Rechtsschutzbeauftragte berät Sie bei Unklarheiten im Antragsformular, sammelt das Material und leitet es über den dbb weiter an das Dienstleistungszentrum West (DLZ) in Bonn.

Inhaltliche Aussagen dürfen Sie nicht erwarten.

Sie ist - genau wie Sie - keine Juristin.

 

Wer macht das?

Die fünf Dienstleistungszentren bestehen seit 1997. Bundesweit rund 80 Mitarbeitende bearbeiten in regionaler Zuständigkeit alle aufkommenden Konfliktpotenziale. Über die Jahre konnten so rund 150.000 Rechtsschutzanliegen geklärt werden.

Der oder die für Sie zuständige Kundige nimmt nach Prüfung Ihrer Unterlagen direkten Kontakt mit Ihnen auf, macht sich ein umfassendes Bild und prüft die Erfolgsaussichten, die entscheidend sind für den Fortgang des Verfahrens. Darüber wie auch über alle Schritte, Erkenntnisse und Dokumente haben Sie zu jeder Zeit Kenntnisse und Belege. Nicht jedes Ersuchen um Auskunft führt – glücklicherweise – zu einer Prozesswelle; immer ist die RechtsBERATUNG das erste und wichtigste Hilfsmittel.

 

Was kost´ das?

Kosta fast gar nichts, sofern das Antragsverfahren nach den Spielregeln der Rechtsschutzordnung abläuft. Das Angebot für Einzelmitglieder ist exklusiv und kostenlos, Kosten und Kostenvorschüsse übernimmt grundsätzlich der dbb. Die Kosten für externen juristischen Beistand werden allerdings grundsätzlich nicht übernommen. Ebenso wenig werden Empfehlungen für externe Kanzleien ausgesprochen; Suchende werden auf den Internetseiten der Anwaltskammern fündig.

 

Wo ist der Haken?

Gibt´s nicht. Sie können Rechtsschutz beantragen, wenn Sie schon länger BDF-Mitglied sind als Ihr Rechtsschutzfall (mindestens drei Monate). Außerdem ist gewerkschaftlicher Rechtsschutz subsidiär, das heißt, dass Sie Ihre private Rechtsschutzversicherung bemühen müssen, so sie denn greift. Wichtig ist, dass Sie sich an uns wenden, bevor Fristen ablaufen; durch ein Verfahren der kurzen Wege ist gewährleistet, dass Sie schnell Unterstützung bekommen, wenn es klemmt.

Der BDF Rechtsschutz hat keine Langeweile und steht nicht zur Verfügung für Lustreisen in die vermeintlichen Möglichkeiten der Justiz. Deswegen ist es immer wieder ein Ärgernis, wenn Rückfragen des DLZ unbeantwortet bleiben oder die Aufgabe von Rechtsanliegen nicht kundgetan wird. Für Menschen mit Zweifeln, Sorgen und berechtigten Ansprüchen an ihren Arbeitgeber bieten wir aber immer die Möglichkeit, sich Hilfe und Unterstützung zu suchen – eine ureigene Gewerkschaftsleistung.


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Rechtsschutz-Ordnung des BDF 2022
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Rechtsschutz-Ordnung des DBB NRW
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Checkliste für den Rechtsschutz
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Hinweise im Strafverfahren
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Formulare aktualisiert am 27.02.2023

Kontakt

 

Rechtsschutzbeauftragte

 

Marion Fuchs

0175 4410476

Mail


Für Mitglieder im BDF NRW, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, erfolgt der erste Kontakt zum DBB Dienstleiszungszentrum ausschließlich über die BDF NRW Rechtsschutz-Beauftragte.

Für Mitglieder im BDF NRW, die außerhalb des öffentlichen Dienstes abhängig beschäftigt sind, gibt es ein abweichendes Verfahren (siehe RSO BDF 2022 §6). Bitte nehmen Sie auch hier zunächst Kontakt mit der BDF NRW Rechtsschutz-Beauftragten auf.


Die fünf Schritte zum Rechtsschutz sind:

1.

Seite 1 komplett ausfüllen

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Rechtsschutzformular BDF Seite 2 füllt die Rechtsschutzbeauftragte aus

2.

Seite 3: ausfüllen und unterschreiben

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3.

Bitte unterschreiben Sie die Einwilligung zur Datenverarbei-tung, da die DBB-Rechtsschutz-Abteilung sonst nicht mit Ihnen in Kontakt treten kann.

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Einwilligung dbb nrw
Enwillligung zur Datenverarbeitung.pdf
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4.

Bitte scannen Sie alle den Rechtsschutzfall betreffenden wesentlichen Unterlagen ein (keine abfotografierten Schreiben)

Für eine schnelle Bearbeitung ohne weitere Zwischenschritte ist es wichtig, die Unterlagen so vollständig wie möglich und vor allem rechtzeitig zusammenzustellen und zu übermitteln.

5.

alles zusammen bitte per Mail an:

rechtsschutz@bdf-nrw.de