Der Hauptvorstand des BDF NRW

besteht satzungsgemäß aus:

  • dem geschäftsführenden Vorstand
  • den Vorsitzenden der Bezirksgruppen oder deren Vertreter/innen
  • einer Vertretung der Landesjugendleitung
  • den Sprechen/Sprecherinnen der dauerhaft oder temporär berufenen Fachausschüsse

Darüber hinaus kann der Hauptvorstand beratende Mitglieder berufen.
Der Hauptvorstand trifft sich dreimal im Jahr (Februar, Juni und Oktober).


BDF NRW Hauptvorstandssitzung im SGV Jugendhof in Arnsberg © Nikodem
BDF NRW Hauptvorstandssitzung im SGV Jugendhof in Arnsberg © Nikodem