besteht satzungsgemäß aus:
    - dem geschäftsführenden Vorstand
    
 
    - den Vorsitzenden der Bezirksgruppen oder deren Vertreter/innen
    
 
    - einer Vertretung der Landesjugendleitung
    
 
    - den Sprechen/Sprecherinnen der dauerhaft oder temporär berufenen Fachausschüsse
    
 
    Darüber hinaus kann der Hauptvorstand beratende Mitglieder berufen.
    Der Hauptvorstand trifft sich dreimal im Jahr (Februar, Juni und Oktober).