besteht satzungsgemäß aus:
- dem geschäftsführenden Vorstand
- den Vorsitzenden der Bezirksgruppen oder deren Vertreter/innen
- einer Vertretung der Landesjugendleitung
- den Sprechen/Sprecherinnen der dauerhaft oder temporär berufenen Fachausschüsse
Darüber hinaus kann der Hauptvorstand beratende Mitglieder berufen.
Der Hauptvorstand trifft sich dreimal im Jahr (Februar, Juni und Oktober).