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Der BDF NRW hat auf seinem Landesdelegiertentag am 24.08.2021 eine neue Beitragsordnung beschlossen.
Ziel war es, dem Verband verlässlich ein Finanzvolumen zur Verfügung zu stellen, mit dem die derzeit erforderlichen Aufgaben weiterhin zu Ihrer Zufriedenheit erledigt werden können, ohne die Mitglieder über Gebühr zu belasten.
Wie Sie wissen wird alles teurer, und so steigen auch unsere Kosten jedes Jahr.
Damit aber unsere Beiträge nicht sprunghaft ansteigen müssen, wurde beschlossen, die Mitgliedsbeiträge an die Gehaltsentwicklung des Vorjahres der beiden größten Mitgliedergruppen des BDF zu
koppeln. Über die genaue Herleitung wurden unsere Mitglieder mit der BDF NRW-Info 01/2022 am 10.01.2022 informiert.
Noch eine Bitte: Melden Sie die Änderung Ihrer Mitgliedsdaten (Höhergruppierungen, Beförderungen, Änderung der Bankverbindungen oder den Umzug) zeitnah an die Landesgeschäftsstelle. Sie
ersparen sich und uns unnötige Nachfragen und teure Rücklastschriften. Vielen Dank!
LV
Beitragsgruppenanpassung zum 01.07.2025
Die Beitragsübersicht ab dem 01.07.2025 enthält keine generelle Beitragserhöhung, sondern legiglich die Umsetzung der beschlossenen Anträgen 13/2025 und 14/2025 vom Forstgewerkschafttag am 8. Mai 2025.
Die Anpassungen betreffen die Beitragsgruppen:
VIII Tarifbeschäftigte E 9-10
IX Tarifbeschäftigte E 11-12
XIII Teilzeitbeschäftigte