Privatforst

 

 

Da auch Forstleute aus dem privaten Forstdienst in großer Zahl Mitglieder unseres Berufsverbandes sind, hat diese Vertretung eine besondere Bedeutung.

 

Die eigene Tarifkommission des Bund Deutscher Forstleute verhandelt mit seinen Tarifpartnern, dem Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft e.V. und der Land- und Forstwirtschaftliche Arbeitgebervereinigungdes Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes e.V.einen eigenen Tarifvertrag.

 

Der vom BDF verhandelte Rahmentarifvertrag wurde 2002 für allgemeinverbindlich erklärt.

Kontakt

Sprecher

 

Steffen Schmidt
02758 201531
0172 7077607
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