Fachausschuss für ForstwirtInnen

 

 

Die Vertretung der Forstwirte kümmert sich um die speziellen Interessen der Berufsgruppe „Forstwirt“. Sie berät den Vorstand bei allen Themen, die für Forstwirte, Forstwirtschaftsmeister und Auszubildende zum Forstwirt wichtig sind.

 

Tagesgeschäft in der Vertretung sind die großen und kleinen Probleme der Forstwirte, Forstwirtschaftsmeister und Auszubildenden. Sie betreffen unter anderem den Einsatz, die Ausrüstung und die Arbeitssicherheit. Für die Beschäftigten im Landesbetrieb Wald und Holz  zählt insbesondere auch die Personal- und Einsatzplanung dazu.

 

Als Mitglied im Deutschen Beamtenbund und Tarifunion (DBB) ist der Bund Deutscher Forstleute sowohl in der Landes- als auch in der Bundestarifkommission vertreten.

Der Sprecher des Fachausschusses Forstwirte ist Mitglied im Hauptvorstand des

BDF-NRW.

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Mai 2019

 

TVÖD – Kommunal

 Eingruppierungsüberprüfung Forstwirte in höherwertiger Tätigkeit

Der Kommunale Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV-NRW) hat seine Mitglieder im Newsletter 11/2018 aufgrund von Nachfragen auf die Eingruppierung von Fachkräften in der Baumpflege/Baumkontrolle den Hinweis gegeben auf die entsprechende Vergütung gemäß dem „Landesbezirklicher Tarifvertrag vom 19. Dezember 2006 zum TVöD im Bereich des KAV NW (TVöD-NRW) i.d.F. des 11. Änderungs-TV vom 18. Juni 2018“. Unsere kommunal beschäftigten Mitglieder erfüllen in den urbanen Wäldern von NRW (siehe Waldgebiet des Jahres) vielfältige Aufgaben in der Baumerhaltung und Baumsicherheit.

 

Diese Arbeiten erfolgen entsprechend Arbeitsauftrag zumeist selbstständig unter Anwendung des Regelwerks der zusätzlichen Tariflichen Vertragsbedingungen für die Baumpflege (ZTV-Baumpflege) der Forschungsgemeinschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau (FLL) e.V. Der überwiegende Teil der in der ZTV-Baumpflege definierten Baumpflegemaßnahmen dient zweifelsfrei der Baumerhaltung. Im Hinblick auf eine Eingruppierung ist demnach i.d.R. für jede selbständige Durchführung von Jungbaumschnitt, Kronenpflegeschnitt, Baumumfeld verbessernden Maßnahmen wie z.B. baumschonende Fällung konkurrierender Bedränger, Düngen, Wässern, etc. das Viertelmerkmal (25%-Merkmal) als erfüllt anzusehen.

 

Zahlreiche Mitglieder sind des Weiteren als FLL-zertifizierte Baumkontrolleure oder vergleichbar ausgebildet und tätig.

 

Wir empfehlen unseren Kolleginnen und Kollegen in den kommunalen Betrieben, auch über die Baumpflege hinaus ihre Tätigkeiten hinsichtlich einer höherwertigen Eingruppierungsoption ggf. mit Unterstützung der örtlichen Personalräte zu überprüfen.

 

Übersicht der wichtigsten Merkmale für die

Option auf höherwertige Eingruppierung:

 

EG 7 (TVÖD)

  • Forstwirt als Forstmaschinenführer
  • Kommunalmaschinenführer in selbstsicherndem Baustellenbetrieb im öffentlichen Straßenverkehr,
  • Forstwirt in Baumerhaltungspflege (25%-Merkmal, z.B. durch SKT, …),
  • Forstwirt als FLL-zertifizierte (Wald-)Baumkontrolleure,
  • Forstwirt in Gewerke übergreifende Regeltätigkeit
    (25-% Merkmal, z.B. bei selbstständigem Betrieb genehmigterStraßenverkehrseingriffe)

 EG 8 (TVÖD)

  • Forstwirt in Baumerhaltungspflege (50%-Merkmal),
  • Forstwirtschaftmeister im mitarbeitenden Forstbetrieb

EG 9 (TVÖD)

  • Forstwirt mit der Zusatzqualifikation als Fachagrarwirt Baumpflege und qualifikationsgerechten Tätigkeiten,
  • Forstwirt mit der Zusatzqualifikation als Ausbilder und Tätigkeit in einer zentralen Ausbildungsstätte mit mindestens 2 Ausbildungszweigen,
  • Forstwirtschaftsmeister mit administrativen Aufgaben in Verwaltung und Bauleitung (in Abhängigkeit des Grades von Schwierigkeit und Verantwortung auch > EG 9 möglich

LV