Einheitsforstverwaltung bleibt zukunftsfähiges Modell

Oktober 2025

Der Bund Deutscher Forstleute Nordrhein-Westfalen (BDF NRW) hat seine Stellungnahme zur Zukunft der Einheitsforstverwaltung im Land vorgelegt. Anlass ist das Gutachten der Kanzlei Graf von Westphalen, das im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen die rechtliche Situation und mögliche Organisationsformen der nordrhein-westfälischen Forstverwaltung untersucht.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die heutige Struktur – der Landesbetrieb Wald und Holz NRW vereint hoheitliche, betriebliche und dienstleistungsbezogene Aufgaben unter einem Dach – auch künftig Bestand haben kann oder in getrennte Organisationen für hoheitliche und wirtschaftliche Tätigkeiten aufgespalten werden sollte.

Einheitsforstverwaltung bewährt sich
Der BDF NRW spricht sich klar für den Erhalt der bestehenden Einheitsstruktur aus. Sie habe sich als fachlich, organisatorisch und wirtschaftlich tragfähiges Modell erwiesen.
„Die Einheitsforstverwaltung verbindet Gemeinwohlorientierung mit betrieblicher Praxisnähe. Sie sichert eine flächendeckende Waldbetreuung, gerade auch in kleinstrukturierten Privat- und Kommunalwäldern“, heißt es in der Stellungnahme.
Die integrierte Organisation ermögliche Synergien zwischen Beratung, Förderung, Waldschutz und Praxisumsetzung, reduziere Verwaltungskosten und garantiere landesweit einheitliche fachliche Standards. Eine Trennung von Hoheit und Dienstleistung würde nach Einschätzung des BDF NRW Doppelstrukturen schaffen, Informationsflüsse hemmen und das Berufsbild der Forstleute schwächen.

Rechtsklarheit statt Zerschlagung
Das Gutachten sieht zwar rechtliche Risiken – insbesondere bei der Abgrenzung zwischen hoheitlicher „Rat und Anleitung“ und entgeltlicher „tätiger Mithilfe“. Der BDF NRW teilt die Auffassung, dass es rechtlicher Präzisierungen bedarf, fordert aber, diese innerhalb der bestehenden Struktur umzusetzen:

  • Klarstellung von § 11 Landesforstgesetz NRW zur Definition der Aufgaben,
  • Überarbeitung der Betriebssatzung des Landesbetriebs,
  • Einführung eines Compliance-Management-Systems zur Absicherung von Kalkulation und Abrechnung.

„Wir brauchen Transparenz und Rechtsklarheit, nicht eine künstliche Aufspaltung funktionierender Strukturen“, betont der Landesvorstand.

Wirtschaftlich und bürgernah
Nach Berechnungen des BDF NRW ist die Einheitsforstverwaltung auch gesamtwirtschaftlich das kostengünstigste Modell. Sie nutzt gemeinsame Infrastruktur, spart Verwaltungsaufwand und ermöglicht durch präventive Beratung Einsparungen bei Verfahren und Rechtsstreitigkeiten.
„Beratung statt Bürokratie“ lautet die Devise – jeder vermiedene Bescheid, jedes gelöste Konfliktgespräch senkt die öffentlichen Kosten.

Forderungen des BDF NRW

  • Erhalt und Weiterentwicklung der Einheitsforstverwaltung als zentrales Modell der Landesforstpolitik.
  • Gesetzliche Absicherung statt organisatorischer Zerschlagung.
  • Ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung des Landesbetriebs.
  • Stärkung des Berufsbildes der Forstleute als Generalisten zwischen Verwaltung, Praxis und Gemeinwohlauftrag.

Fazit
Die Einheitsforstverwaltung, so das Fazit des BDF NRW, sei „ein zukunftsfähiges Modell, das Bürgernähe, Effizienz und fachliche Kompetenz verbindet“. Eine Aufspaltung würde Mehrkosten, Reibungsverluste und den Verlust bewährter Strukturen bedeuten. Daher lautet die zentrale Forderung: „Erhalt der Einheitsforstverwaltung – rechtliche Präzisierung und Modernisierung statt organisatorischer Aufspaltung.“

FJH