Einkommensrunde TVöD 2023 mit Bund und Kommunen

Rechte im Arbeitskampf Einkommensrunde 2023 TVöD © dbb
Rechte im Arbeitskampf Einkommensrunde 2023 TVöD © dbb

22. April 2023 Einigung nach Schlichtung erzielt.
Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung:

  • Ein steuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 3.000 Euro (stufenweise Auszahlung ab Juni 2023).
  • Ab dem 1. März 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird).
  • Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zum gleichen Zeitpunkt um 150 Euro erhöht.
  • Vertragslaufzeit: 24 Monate.

 

Die Verhandlungen starten am 24. Januar 2023.

Die zweite Runde findet am 22./23. Februar 2023 statt.

Die Abschlussrunde geht vom 28. bis 30. März 2023.

Alle Verhandlungen scheitern.

Schlichtungsverhandlungen ab 06. April 2023.

Einigungsempfehlung der Schlichterkommission am 15. April 2023

Fortsetzung der Tarifverhandlungen: Nächste Verhandlungsrunde am 22.04.2023

Einigung nach Schlichtung erzielt am 22.04.2023

 

Das waren die Forderungen:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5 Prozent, mindestens jedoch 500 Euro
  • Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten um 200 Euro sowie eine verbindliche Zusage zur unbefristeten Übernahme der Azubis
  • Laufzeit 12 Monate

Weiterhin wurde erwartet:

  • Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Volumens auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes sowie
  • eine Reduzierung der 41-Stunden-Woche im Bereich der Bundesbeamtinnen und -beamten
  • Verlängerung des Tarifvertrags zur Gewährung von Altersteilzeit

Die Forderungen sind durch die dbb-Bundestarifkommission am 11. Oktober 2022 beschlossen worden. Die Arbeitgeberseite hat jedoch kein Verständnis für die Beschäftigten gezeigt, sondern die berechtigten Forderungen direkt und pauschal als „zu hoch“ und „überraschend“ gebrandmarkt. Es ist also davon auszugehen, dass die Einkommensrunde 2023 mit Bund und Kommunen – wie auch schon in den zurückliegenden Jahren – nicht einfach und schon gar kein Selbstläufer werden wird.

 

Aus diesem Grund hat der dbb-Geschäftsbereich Tarif seinen bewährten Flyer „Rechte im Arbeitskampf – Hinweise für Arbeitnehmende“ überarbeitet und neu gestaltet. Kurz und verständlich werden brennende Fragen vor und während eines Arbeitskampfs beantwortet. So sollen Unsicherheiten und Befürchtungen der Beschäftigten genommen werden und gar nicht erst aufkommen.

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