Kartellverfahren


Telefonkonferenz des BDF NRW mit Vertretern des BGH

21. August 2018

lesen Sie nebenstehend die ausführliche Zusammenfassung von der mehr als einstündigen Telefonkonferenz zwischen dem Bund Deutscher Forstleute Landesverband
Nordrhein – Westfalen (BDF NRW), vertreten durch Herrn Fred Josef Hansen und Herrn Richard Nikodem, mit dem Leiter der Beschlussabteilung I des Bundeskartellamtes (BKartA) Herrn Dr. Markus Wagemann und der Beisitzerin der Beschlussabteilung I Frau Dr. Martina Schulze statt.

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zur Telefonkonferenz BDF NRW und BGH
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Der BDF NRW zum Urteil des BGH Karlsruhe

12. Juni 2018

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Zum Urteil des BGH
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Fortsetzung des Holzkrimis vor dem BGH

11. April 2018

lesen Sie nebenstehend die vollständige BDF-NRW Information 1/2018
zusammengefasst  von Dietmar Hellmann vom BDF Baden-Württemberg

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Fortsetzung des Holzkrimis
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Zum Beschluss des OLG im Kartellverfahren

17. März 2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen,


Sie haben sicherlich die Pressemeldungen zum Kartellurteil gelesen.
Auf den ersten Blick ein erschreckendes Ergebnis. Aber nur auf den ersten Blick.

Der BDF NRW gibt den Kampf nicht verloren. Wir sind sogar optimistisch, dass die
Auseinandersetzung vor Gericht gewonnen wird. Und das hat gute Gründe:

  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Soweit hier bekannt, hat eine Revision aufschiebende Wirkung. Allerdings nicht für die Vorgaben des neuen Bundeswaldgesetzes. Dieses Gesetz muss umgesetzt werden. Auch in NRW. Sonst drohen eventuell Schadenersatzklagen.
  • Das Gericht hat ausdrücklich eine Revision zugelassen. Das heißt, der Fall landet sofort vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Das Gericht zweifelt demnach selbst an seiner Auslegung. Tatsächlich betreten wir rechtliches Neuland. Und die Vorgaben des Bundeswaldgesetzes sind im Urteil nicht berücksichtigt.
  • Bemerkenswert ist, dass der Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) alle Bundesländer und den Bundestag trotzdem für unfähig hält, ein rechtmäßiges Bundeswaldgesetz zu
    erlassen. Das ist schon mal eine besondere Nummer. Es ist im Übrigen der Richter, der auch die Tengelmann-Fusion verhindern wollte. Aber das nur am Rande.
  • Wie im forstlichen Blätterwald zu hören ist, sind die Bundesländer und der Bundestag ziemlich ungehalten über dieses Urteil. Es wird als Anmaßung empfunden.
  • Der Forstminister des Landes Baden-Württemberg hat auf der Grünen Woche erklärt, gegen ein solches Urteil vorgehen zu wollen. Und nach Einschätzung des BDF Baden-Württemberg ist das Land gut auf diese Revision vorbereitet.
  • Die Gemeinwohlwirkung des Waldes wird im Urteil nicht berücksichtigt. Da aber Natur- und Artenschutz sowie die Interessen der Bevölkerung im Interesse der EU liegen, hat der Markt unserer Meinung nach an dieser Stelle zurückzutreten.
  • Das Bundeswaldgesetz erkennt ausdrücklich die Holzvermarktung ab Weg an.
    Der Markt wird demnach sowieso nicht beeinträchtigt.
  • Der diskriminierungsfreie Zugang zur Dienstleistung wird im Gesetz garantiert.

Zusammengefasst gehen wir davon aus, mit dem Bundeswaldgesetz alles Notwendige geregelt zu haben.

 

Fred Josef Hansen
Landesvorsitzender

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BDF-Info 03_2017 zum Beschluss des OLG i
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Neues vom Kartellverfahren

am 11.01.2017 fand die zweite mündliche Verhandlung zum Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf statt.

Insgesamt wurden keine wesentlich neuen Erkenntnisse zum Kartellverfahren diskutiert.
Allerdings fremdelte der vorsitzende Richter erkennbar mit dem neuen Paragrafen 46 des Bundeswaldgesetzes. Es war deutlich zu spüren, dass dieser Paragraf seine bisher eindeutige, ausschließlich dem Kartellrecht geschuldete Argumentation stört.
Er muss deshalb in letzter Konsequenz noch bis zum Urteil offen bleiben, wie er das Bundeswaldgesetz bei seinem Urteil berücksichtigen wird.
Auch zu der Frage, wie die neue rechtliche Situation europarechtlich zu bewerten ist, scheint sich das Oberlandesgericht noch keine abschließende Meinung gebildet zu haben.

Auf jeden Fall werden wir am 15. März 2017 schlauer sein.
An diesem Tag will nämlich der vorsitzende Richter ab 9:30 Uhr sein Urteil verkünden.
Dieses wird dann entsprechend von uns zu bewerten sein.



Bundeskartellamt bedroht dem Wald

29.01.2015

Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) fordert das Bundeskartellamt (BKartA) auf, zu seinen Verhandlungsergebnissen mit dem Land Baden-Württemberg vom vergangenen Herbst zu stehen. Die kartellrechtskonforme Gestaltung der Holzvermarktung war auf einem guten Weg, obwohl damit eine weitere grundlegende Strukturänderung der Forstverwaltung vor allem von den Beschäftigten geschultert werden muss. Der aktuelle Rückzieher der Bundesbehörde ist unverständlich und bedeutet im Ergebnis eine Abkehr einer gut funktionierenden nachhaltigen Forstwirtschaft, die mehr ist als Holzproduktion.

 

Das bereits seit über 10 Jahren laufende Kartellrechtsverfahren zur Umorganisation der Holzvermarktung im Landes-, Privat- und Kommunalwald Baden-Württembergs stand Ende letzten Jahres kurz vor einer einvernehmlichen Lösung. Zuvor hatte es nochmals an Fahrt aufgenommen, da das BKartA Forderungen auf den Tisch legte, die eine völlige Zerschlagung der Forstverwaltung und auch der bewährten Betreuung und Bewirtschaftung von privaten und kommunalen Waldeigentümern, die noch nicht in eigenständigen Strukturen arbeiten können, zur Folge gehabt hätte.

„Die plötzliche Rolle rückwärts des BKartA ist mehr als unverständlich und ein unsauberes Gebaren einer Bundesbehörde. Ich fordere den Präsidenten des BKartA auf, die zuständige Beschlussabteilung zur guten fachlichen Praxis und zu Verhandlungen auf Augenhöhe zu ermahnen. Dabei ist auch insgesamt die Bedeutung des Waldes für die Gesellschaft zu beachten. Lediglich einzelne angeblich nur wirtschaftliche Funktionen herausgelöst zu betrachten, konterkariert die erfolgreiche nachhaltige Forstwirtschaft in Deutschland, die seit über 300 Jahren entwickelt und praktiziert wird“, so Hans Jacobs, Bundesvorsitzender des BDF.

„Die jetzt wieder einkehrende Unsicherheit ist nicht nur eine enorme Belastung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Forstverwaltungen. Sie schafft nun auch jahrelange Unsicherheit bei Waldbesitzern und gefährdet damit die bisher verlässliche Belieferung der Sägewerke mit dem Rohstoff Holz“, ergänzt Dietmar Hellmann, Vorsitzender des BDF Baden-Württemberg und der AG Wald des Bundeslandes.

Eine am Gemeinwohl orientierte Waldwirtschaft, die Beschäftigten und die Kunden brauchen Rechtssicherheit beim Aufbau neuer Strukturen. Diese ist durch die Infragestellung des Verhandlungsergebnisses durch die Hintertür nicht mehr gegeben. Das BKartA betreibt nun offen die Zerschlagung des bereits vereinbarten Erhalts der Einheitsverwaltung der privaten und kommunalen Waldbesitzer und geht damit weit über die Herstellung kartellrechtskonformer Holzverkaufsstrukturen hinaus.

„Die Initiative zur Änderung des Bundeswaldgesetzes muss nun zügig umgesetzt werden, um nicht noch mehr Porzellan zu zerschlagen. Die Karawane des BKartA macht schließlich nicht in Baden-Württemberg halt, sondern zieht dann weiter nach Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und Thüringen“, macht Jacobs abschließend deutlich. Hierzu hatte der BDF und der Deutsche Forstwirtschaftsrat bereits im vergangenen November gemeinsam mit.

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BDF Bund PM vom 29.01.2015.pdf
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